Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In unserer FAQ-Liste finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, sind wir selbstverständlich auch persönlich für Sie da.
1. Wie ist der Weg zur Pflege?
Wir wissen, dass der erste Schritt oft der schwerste ist. Deshalb möchten wir ihn Ihnen so einfach wie möglich machen.
- Das erste Gespräch: Sie nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf. Am Telefon hören wir Ihnen in Ruhe zu, beantworten erste Fragen und vereinbaren bei Bedarf einen persönlichen Termin.
- Die Beratung bei Ihnen zu Hause: Wir besuchen Sie in Ihrer vertrauten Umgebung, um Sie und Ihre Situation kennenzulernen. Gemeinsam ermitteln wir den genauen Pflegebedarf.
- Das individuelle Angebot: Sie erhalten von uns ein transparentes und auf Sie zugeschnittenes Leistungsangebot. Wir unterstützen Sie auch bei Anträgen für die Pflegekasse.
- Der Beginn der Pflege: Unser Team startet die Betreuung – zuverlässig, einfühlsam und ganz nach Ihren Wünschen.
2. Pflegeantrag stellen, aber wie?
Pflegeantrag stellen – wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten
Einen Pflegeantrag stellen bedeutet oft, sich mit vielen Formularen und umfangreicher Bürokratie auseinandersetzen zu müssen. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Pflegekasse, übernehmen die Antragstellung, erstellen individuelle Pflegepläne und klären alle notwendigen Details direkt mit der Krankenkasse.
So bleibt Ihr Fokus auf Ihrem Angehörigen – während wir uns zuverlässig um alle Anträge und organisatorischen Aufgaben kümmern.
3. Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Viele Angehörige wissen nicht genau, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen. Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse verschiedene Kosten – zum Beispiel für Grundpflege, Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung. Wir zeigen Ihnen transparent, auf welche finanzielle Entlastung Sie Anspruch haben, und bieten Ihnen persönliche Unterstützung bei der Pflegekasse. Von der Klärung der Leistungen bis hin zum Antragsprozess begleiten wir Sie Schritt für Schritt.
4. Wie schnell kann die Pflege beginnen?
Zeit ist entscheidend, wenn ein Pflegefall eintritt. Deshalb sorgen wir für einen schnellen und unkomplizierten Start. Nach einem Erstgespräch und einer individuellen Bedarfsanalyse kann die Pflege in vielen Fällen bereits innerhalb weniger Tage beginnen. So vermeiden Sie lange Wartezeiten – wir organisieren alles, damit die Pflege sofort starten kann.
5. Kann der Pflegedienst auch am Wochenende oder an Feiertagen kommen?
Ja, der Pflegedienst Girgke in Remscheid ist auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie da. Unsere Pflegekräfte stellen sicher, dass Ihre Angehörigen jederzeit die notwendige Unterstützung erhalten – zuverlässig, flexibel und rund um die Uhr.
6. Wie wird die Qualität der Pflege sichergestellt?
Die Qualität unserer Pflege hat für uns oberste Priorität. Deshalb setzen wir auf regelmäßige Schulungen unseres Pflegepersonals, interne Qualitätsprüfungen und die konsequente Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Zusätzlich holen wir aktiv Feedback von Patienten und Angehörigen ein, um unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern und eine verlässliche Pflegesicherheit zu gewährleisten.
7. Bieten Sie auch Pflegeberatung für Angehörige an?
Ja, wir bieten eine umfassende Pflegeberatung für pflegende Angehörige an – inklusive des gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. In diesem Rahmen erhalten Sie wertvolle Tipps, praktische Unterstützung und individuelle Empfehlungen, wie Sie Ihren Angehörigen bestmöglich zu Hause versorgen können.
8. Was ist ein Pflegevertrag?
Ein Pflegevertrag ist eine verbindliche, schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Pflegedienst. Darin werden die vereinbarten Pflegeleistungen, die Kosten sowie weitere Bedingungen klar geregelt. Der Pflegevertrag schafft Transparenz und stellt sicher, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind – eine wichtige Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
9. Wie kann ich den Pflegevertrag kündigen und welche Kündigungsfristen gelten?
Einen Pflegevertrag kündigen können Sie in der Regel jederzeit mit einer Frist von etwa zwei Wochen. In besonderen Situationen – zum Beispiel bei einem Umzug ins Pflegeheim – ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Die genauen Kündigungsfristen des Pflegedienstes sind im jeweiligen Pflegevertrag festgelegt. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den notwendigen Schritten und unterstützen Sie im Kündigungsprozess.
10. Muss man zur häuslichen Krankenpflege eine Zuzahlung leisten?
Ja, in der Regel ist bei der häuslichen Krankenpflege eine Zuzahlung erforderlich. Diese beträgt 10 % der Kosten – für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr – sowie zusätzlich 10 Euro pro Verordnung. In besonderen Fällen, etwa bei chronisch kranken Patienten oder bei einer Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse, kann diese Eigenbeteiligung entfallen. Gerne informieren wir Sie, ob in Ihrem Fall eine Befreiung möglich ist.